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Aufgepasst! Grundbesitzer haften für die Erhaltung der Grenzvermarkung

Ein Aufklärungsartikel
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von 

Kilian Halwachs

Aufgepasst! Grundbesitzer haften für Erhaltung der Grenzvermarkungen!


Leider wird das Entfernen von Grenzvermarkungen, sei es durchs aus-ackern oder weil dieser Begrenzungsstein einfach stört, nach wie vor als Kavaliersdelikt abgetan.

Dabei sollte jedem einzelnen bewusst sein, dass eine Wiederherstellung durch Neuvermessung enorm viel kostet. Bei einem Grundstück kann das bis zu 1-2 tausend Euro ausmachen.


Da viele Grundstücksbesitzer ihren Grund verpachtet haben, ist die Errichtung eines ordentlichen Pachtvertrages sehr wichtig und kann den Grundbesitzer vor unliebsamen Überraschungen schützen.

Meist wird nur über Pachtdauer und über den Pachtschilling ein eher dürftiges Übereinkommen getroffen. Ein ordentlicher Pachtvertrag schaut aber ganz anders aus. Mit einem solchen Pachtvertrag lassen sich gegenseitige Rechte und Pflichten genau definieren.

Damit wissen beide beteiligte Parteien (Pächter und Verpächter) zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses, wie und in welchem Zustand der Pachtgrund zur Bewirtschaftung übergeben wurde und wie er nach Beendigung des Pachtverhältnisses an den Grundbesitzer zurückzugeben ist.


Dies sei aus folgendem Grund erwähnt! Die Grundeigentümer sind sich oft nicht bewusst, dass sie als Verpächter für die Erhaltung der Vermarkungen verantwortlich sind, und nicht - wie oft geglaubt - der Pächter.

Die meisten Besitzstörungen durch über-ackern erfolgen aufgrund von Erfahrungswerten zum öffentlichen Gut hin (sprich zum Wegenetz). In diesem Fall ist ausdrücklich festzuhalten, dass jeder Gemeindebürger Miteigentümer dieses Wegenetzes ist, und dass somit die Rechte der gesamten Ortsbevölkerung verletzt werden.

Die Gemeindevertretung wird daher von uns über diesen Missstand informiert werden und wir werden darauf drängen, dass bei Streitfällen der Grundbesitzer auf Wiederherstellung der eingetragenen Grenvermarkungen herangezogen wird.